
Wir empfehlen Ihnen diese „10 goldenen“ Grundregeln
für Betrieb und Verwendung von Aufzügen:
1. Prüfen Sie das Vorhandensein der 2 wichtigsten Dokumente an einem Aufzug:- Eine aktuelle Gefährungsbeurteilung, nicht vom Wartungsnehmer, sondern von einer ZÜS oder Planer.
- Ein herstellerunabhängiger Wartungs-, Notruf- und Prüfvertrag, also nicht vom Wartungsnehmer gestaltet.
2. Die Gefährungsbeurteilung Betreiben Sie den Aufzug nach dem Stand der Technik oder zumindest „technisch-juristisch sicher“. Die Prüfberichte der ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ..) mit dem Vermerk „Mangelfrei“ haben dazu wenig Aussagekraft, weil, die Prüfgrundlage die Normen aus dem Zeitpunkt der Aufzugsherstellung sind. Lassen Sie Ihren Aufzug mittels Gefährdungsbeurteilung bewerten und prüfen, ob viele kleinere Maßnahmen noch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Oft werden von Aufzugsfirmen immer wieder kleine Maßnahmen nach und nach aufgerufen, welche am Ende nur höhere Kosten, keine vollumfängliche Sicherheit und keine Zuverlässigkeit gebracht haben. Lassen Sie unabhängig prüfen, ob eine abgestimmte Modernisierung oder gar ein Austausch des Aufzugs die sinnvollere Option ist. Unabhängig, also nicht von Ihrer Wartungsfirma.
3. Der herstellerunabhängiger Wartungs-, Notruf- und Prüfvertrag Er regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Wartungsnehmer. Wenn dieser Vertrag vom Wartungsnehmer gestaltet wird, stehen vermutlich nicht die für Sie wichtigen Punkte im Vertrag. Das sind genaue, prüfbare Leistungsbeschreibungen, Leistungszeitpunkte, eine Abgrenzung in den Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsplatzsicherheit, usw. Wenn das nicht berücksichtigt wird, bleibt die gesamte Verantwortung beim Betreiber und keine greifbare Verantwortung wurde an den Wartungsnehmer übertragen. Das sollten Sie vermeiden.
4. Beauftragen Sie die Notrufverfolgung und Notruf-Interventionspläne konform der Normen und Regelwerke und mit den richtigen Verantwortlichkeiten sowie Reaktionszeiten. Legen Sie Verantwortlichkeiten EINDEUTIG und schriftlich fest.
5. Achten Sie auf termintreue ZÜS-Prüfungen durch TÜV oder Dekra. Terminüberschreitungen könnten Ihnen als Verletzung der Betreiberpflicht ausgelegt werden. Verantwortung für die Terminverfolgung trägt der Betreiber/Verwender, nicht die ZÜS. Beheben Sie bei der Prüfung erkannte Mängel umgehend.
6. Aufzug-Dokumentation richtig und vorschriftenkonform verwalten. Halten Sie alle Prüfberichte, Konformitätsbescheinigungen/-nachweise, Gefährdungsbeurteilungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsberichte im Prüfbuch und Ordner chronologisch zusammen, damit Ihnen und Dritten (z.B. im Schadensfall) ein schneller Überblick möglich ist.
7. Erstellen und aktualisieren Sie ein Konzept zur Anpassung an den Stand der Technik, damit Sie im Schadensfall nachweisen können, dass Sie sich Gedanken zur Betriebssicherheit am Aufzug gemacht haben. Hier helfen Ihnen ZÜS oder Aufzugsplaner. Der Instandhalter wird Ihnen im Fall eines Personenschadens vermutlich nicht helfen.
8. Beauftragen Sie konform zur Betriebssicherheitsverordnung 2015 nur Instandhaltungsunternehmen mit Sachkundenachweisen, wie z.B. Zertifizierung nach DIN EN 13015, vorzugsweise mit paralleler Zertifizierung nach DIN ISO 9001. Achten Sie hier auf die Verantwortung der arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung.
9. Prüfen Sie, ob sogenannte „Vollwartungsverträge oder Vollunterhaltungsverträge“ überhaupt sinnvoll sind oder nicht sogar Ausschlüsse haben. Oft ist nur die Überschrift „All inclusive“ und wird dann über das Kleingedruckte bei herstellereigenen Verträgen ausgehebelt. Lassen Sie das unabhängig prüfen. Vollwartung oder Vollunterhaltung bedeutet auch nicht, dass der Aufzug technisch und juristisch nach dem Stand der Technik und Verantwortung „auf Stand“ gehalten wird. Ganz im Gegenteil.
10. Lassen Sie unabhängig prüfen, ob Gelder aus Vollwartung, Vollunterhaltung, scheibchenweisen Kleinmaßnahmen nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoller in eine gezielte Modernisierung des Aufzugs investiert werden sollte.